Sicherheit bezeichnet die Abwesenheit unvertretbarer Risiken. Jedes Unternehmen muss für sich selbst festlegen, welche Risiken relevant sind und wie hoch das erforderliche Sicherheitsniveau ist. In der Informationssicherheit gilt es folglich, die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität zu gewährleisten, indem entsprechende Risiken auf ein akzeptables Mass reduziert werden. Dies erfordert die Umsetzung organisatorischer und technischer Massnahmen.
Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragten
In einer Aktiengesellschaft ist der Verwaltungsrat für die Informationssicherheit verantwortlich. Er erlässt entsprechende Weisungen und kann bestimmte Aufgaben einem Dritten übertragen. In kleinen Firmen ist dies typischerweise ein Mitarbeiter, der zusätzlich zu seinem normalen Aufgabengebiet die Rolle des Informationssicherheitsbeauftragten übernimmt.
IT-Grundschutz-Kompendium als Arbeitsinstrument
Methodisch helfen dem Informationssicherheitsbeauftragten verschiedene Frameworks, aus denen er anhand der Unternehmensgrösse, der Strategie und des Risikoappetits das passende auswählt. Von regelmässigen Reviews mit Checklisten über das Vorgehen gemäss IT-Grundschutz-Kompendium des deutschen Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik bis hin zu zertifizierbaren Managementsystemen nach dem ISO-27001-Standard gibt es für die unterschiedlichen Anforderungen passende Herangehensweisen. Für Betreiber von kritischen Infrastrukturen hat das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung letztes Jahr einen Minimalstandard zur Verbesserung der IKT-Resilienz veröffentlicht. Dieser darf von jedermann genutzt werden. Alle Methoden helfen, Lücken zu erkennen, den Stand der umgesetzten Massnahmen zu überwachen und Risiken zu bewältigen.
Zu klein für eigenen Sicherheitsbeauftragten?
Die Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragten erfordern eine ständige Weiterbildung in Methodik, aktueller Gefahrenlage und neuen Bewältigungstechniken.